AG Aschersleben zur „nicht geringen Menge“ Cannabis: „Dem BGH kann nicht gefolgt werden“

Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der „nicht geringen Menge“ für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.

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