Das AG Aschersleben sieht den Grenzwert der „nicht geringen Menge“ für den berauschenden Cannabis-Wirkstoff THC auf Grundlage des neuen Cannabisgesetzes bei 37,5 Gramm. Das Besondere: Das sind 30 Gramm mehr, als der BGH erlaubt.

Niemand hat in der norwegischen Nachkriegsgeschichte so schwere Verbrechen begangen