Zwar hat sie das Neutralitätsgebot verletzt, aber nicht willkürlich oder unsachlich: Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration „gegen Rechts“ aufrufen und sich AfD-kritisch äußern.

Nach dem Streit der letzten Tage zwischen Union und SPD