AfD scheitert mit Klage vorm VGH: Malu Dreyer durfte zu Demo „gegen Rechts“ aufrufen

Zwar hat sie das Neutralitätsgebot verletzt, aber nicht willkürlich oder unsachlich: Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration „gegen Rechts“ aufrufen und sich AfD-kritisch äußern. 

Weiterlesen

Weitere Themen

<p>Nicht nur am Black Friday: Rabatte und Angebote locken viele

Weiterlesen »

„Geschichtsrevisionismus“ und „Islamfeindschaft“ attestiert der Thüringer Landesverfassungsschutzbericht der AfD. Die

Weiterlesen »

Die FDP-Fraktionen in NRW und Bremen wollten per Eilantrag verhindern,

Weiterlesen »