AfD scheitert mit Klage vorm VGH: Malu Dreyer durfte zu Demo „gegen Rechts“ aufrufen

Zwar hat sie das Neutralitätsgebot verletzt, aber nicht willkürlich oder unsachlich: Laut VGH Rheinland-Pfalz durfte Ex-Ministerpräsidentin Malu Dreyer zu einer Demonstration „gegen Rechts“ aufrufen und sich AfD-kritisch äußern. 

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