Wenn ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand unter Täuschung höhere als die gesetzliche Gebühren erhebt (lex specialis § 352 StGB). Zu trennen ist dies vom simplen Tatbestand einer Verletzung von § 138 StGB.
Darlehensbetrug
Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für