Arten des Betrugs
Abrechnungsbetrug
Ein Kostenträger wird über die Höhe einer erbrachten Leistung getäuscht, besonders bei der Abrechnung kassenärztlicher Leistungen und der Abrechnung von Rezepten durch Apotheker.
Akkreditivbetrug
Einsponbetrug bei Auslandsgeschäften; Das Akkreditiv ist die Anweisung einer Bank an eine andere, im Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen bestimmten Geldbetrag unter bestimmten Bedingungen auszuzahlen. Vor allem im Außenhandel gebräuchliche Zahlungsform. Die Auszahlung erfolgt nur nach Legitimationsprüfung (Bar-Akkreditiv) oder gegen Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente (Dokumenten-Akkreditiv).
Anstellungsbetrug
Vorspiegelung von Qualifikationen und andere einstellungserheblichen Angaben, um einen Arbeitsvertrag oder ein Amt zu erlangen. (in Deutschland § 263 StGB)
Auswanderungsbetrug
Auswanderungsbetrug (im deutschen Strafrecht von 1872 bis 1998 in § 144 StGB a.F. normiert)
Bauernfängerei
z. B. betrügerische Gewinnzusagen
Beförderungserschleichung
u. a. Schwarzfahren, in Deutschland ein Unterfall des Tatbestandes Erschleichen von Leistungen.
Bettelbetrug
Der Bettelbetrug täuscht eine Mittelbedürftigkeit vor; Beispiel: Ein Bettler gibt vor, drei hungernde Kinder ernähren zu müssen, obwohl dies nicht wahr ist. Betrug liegt allerdings erst dann vor, wenn der Vermögensschaden nur von dieser Täuschung herrührt (in Deutschland § 263 StGB).
Computerbetrug
Hier wird eine Maschine, nicht ein Mensch getäuscht (in Deutschland § 263a StGB).
Darlehensbetrug
Der Täter verspricht bei einem Darlehensbetrug, ein Darlehen auszureichen. Für die Vermittlung des Darlehens verlangt er Provisionszahlung im voraus. Er ist jedoch nicht willens oder in der Lage, ein derartiges Darlehen auszureichen. Ihm geht es lediglich um den Erhalt der Provisionszahlung.
Darlehenskreditbetrug
Beim Darlehenskreditbetrug nimmt der Täter einen Kredit bei einer Einzelperson, Geld- oder Kreditinstitut auf, er verspricht die Rückzahlung des Kredites, ist aber nicht willens oder in der Lage, diesen Kredit zurückzuerstatten. Er täuscht also arglistig Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit vor. Häufig werden Leihhäuser Opfer von Kreditbetrügern, weil der Verkäufer der Ware kein rechtmäßiger Besitzer ist: z. B. ist die Ware noch nicht bezahlt (Ratenzahlung) oder die Ware ist in dessen rechtswidrigen Besitz (durch Diebstahl/Unterschlagung).
Eingehungsbetrug
Der Betrüger täuscht hierbei die Absicht vor, die ihm aus einem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Einmietbetrug
Der Einmietbetrug ist das Nutzen eines Raumes, mit der initialen Absicht, den Mietzins nicht zu entrichten (siehe Mietnomade).
Einsponbetrug
Der Einsponbetrug ist eine gefährliche Art des kaufmännischen Warenbetruges, der bandenmäßig ausgeführt wird und bei dem die einzelnen Mitglieder der Bande die Rolle des Verkäufers, Vermittlers und des Käufers spielen. Hierbei wird der zu Schädigende durch Vorspiegelung von Gewinnaussichten verleitet, sich als Zwischenabnehmer in den Geschäftsgang einzuschalten. Durch ein günstig verlaufendes kleineres Geschäft sichergemacht – eingesponnen – wagt das Opfer den Einsatz einer größeren Summe. Es wird ihm dann entweder minderwertige oder gar keine Ware geliefert; Seine Gegenspieler „verschwinden“ anschließend.
Enkeltrick
Als Enkeltrick oder Neffentrick wird ein betrügerisches Vorgehen verstanden, bei dem ich Trickbetrüger meist gegenüber älteren und/oder hilflosen Personen als deren nahe Verwandte ausgeben, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an deren Bargeld oder sonstige Wertgegenstände zu gelangen.
Erfüllungsbetrug
Der Erfüllungsbetrug ist eine Variante des Betrugstatbestandes (nach deutschem Recht § 263 StGB), die in der Regel bei gegenseitigen Schuldverhältnissen (sog. Synallagma) vorkommt. Hier tritt ein Vermögensschaden dadurch ein, dass das Opfer bei der Erfüllung eines Schuldverhältnisses getäuscht wird.
Erschleichen von Leistungen
Das Erschleichen von Leistungen (in der Schweiz: Erschleichen einer Leistung) ist eine Straftat, durch die sich der Täter die Leistung der infrastrukturellen Einrichtungen erschleicht, indem er kein Entgelt entrichtet. Der Tatbestand dient bei bestimmten Eigentums- und Vermögensdelikten als Auffangtatbestand, wenn z. B. beim Betrug die Täuschungshandlung fehlt.
Gebührenüberhebung
Wenn ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand unter Täuschung höhere als die gesetzliche Gebühren erhebt (lex specialis § 352 StGB). Zu trennen ist dies vom simplen Tatbestand einer Verletzung von § 138 StGB.
Kapitalanlagebetrug
Als Kapitalanlagebetrug bezeichnet man betrügerische Geldgeschäfte, die im Kapitalmarkt (vgl. Grauer Kapitalmarkt) getätigt werden können und die dazu führen, dass der Kapitalanleger sein angelegtes Kapital verliert.
Kontoeröffnungsbetrug
Vom Kontoeröffnungsbetrug spricht man, wenn Betrüger mit Hilfe von gefälschten Unterlagen wie gefälschten Ausweispapieren Girokonten eröffnen.
Kreditbetrug
Der Kreditbetrug ist das betrügerische Erlangen eines Kredites durch falsche Angaben (z. B. Einkommen, vorgetäuschte Rückzahlungsabsicht) oder gefälschte Dokumente (Gehaltsabrechnung).
Kreditkartenbetrug
Der Kreditkartenbetrug ist eine Form des Wirtschaftsbetruges, bei welcher gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet werden und den Kontoinhabern und/oder den beteiligten Händlern ein finanzieller Schaden zugefügt wird.
Kreditvermittlungsbetrug
Kreditvermittlungsbetrug ist das betrügerische Vermitteln eines in Aussicht gestellten, in Wirklichkeit aber nie zur Auszahlung kommenden Kredites.
Leistungsbetrug
Betrug, bei dem der Täter eine Leistungserbringung verspricht, jedoch nicht erbringt und so deren Bezahlung erlangt. Eine Unterform ist der Sozialleistungsbetrug, ergo die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen.
Prospektbetrug
Der Prospektbetrug ist die Täuschung über die Eigenschaften einer Kapitalanlage, siehe Kapitalanlagebetrug.
Prozessbetrug
Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falschen Beweismitteln oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB.
Scheckbetrug
Ein Scheckbetrug liegt vor, wenn der Täter im Zahlungsverkehr einen Scheck in dem Bewusstsein ausfertigt und aushändigt, dass bei Vorlage des Schecks ein entsprechender Deckungsbetrag nicht vorhanden ist (ungedeckter/„fauler“ Scheck). Überführte Täter werden sehr oft von ihrer Bank vom Scheckverfahren ausgeschlossen.
Sicherungsbetrug
Sicherung des zuvor rechtswidrig erlangten Gutes und ist eine mitbestrafte Nachtat, d. h. zum Zweck der Vertuschung eines Diebstahls.
Sozialleistungsbetrug
Der Sozialleistungsbetrug ist die betrügerische Erlangung von Sozialleistungen. Empfänger von Leistungen wie Arbeitslosengeld o. Ä. machen sich nicht nur dann strafbar, wenn sie bei der Beantragung der Leistung falsche Angaben machen. Sie sind darüber hinaus auch gesetzlich verpflichtet, jede Änderung in ihren Verhältnissen, die für die Gewährung von Leistungen von Bedeutung sein könnten, der zuständigen Stelle mitzuteilen. Wird dies unterlassen, macht man sich wegen Betruges durch Unterlassen strafbar. Siehe auch Leistungsmissbrauch.
Spendenbetrug
Siehe Bettelbetrug
Spielbetrug
Der Spielbetrug ist der Betrug von Teilnehmern eines Spieles, bei dem um Geld gespielt („gewettet“) wird, d. h. er umfasst die Manipulation des Spielverlaufes, siehe auch Falschspiel.
Stoßbetrug
Betrügerische gewerbsmäßige Warenerlangung mit rascher Veräußerung der Ware.
Submissionsbetrug
Der Submissionsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Er umfasst als Straftat den Tatbestand, wenn mehrere Personen bzw. Unternehmen untereinander im Rahmen einer Ausschreibung die Preise rechtswidrig absprechen und dadurch für den Angebotsanfordernden kein Marktpreis zustande kommt, wodurch er in der Regel mehr zahlen muss. Dieser Straftatbestand gehört zur so genannten Wirtschaftskriminalität. In Deutschland ist der Submissionsbetrug nach § 263 StGB strafbar.
Subventionsbetrug
Subventionsbetrug ist eine betrugsmässige Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen gegenüber dem Subventionsgeber durch falsche Angaben oder Bescheinigungen oder eine Verwendung der Sach- oder Geldleistungen entgegen der subventionserheblichen Beschränkung. Der Subventionsbetrug ist in Deutschland in § 264 StGB geregelt.
Tankbetrug
Fährt der Täter auf das Gelände der Tankstelle und beginnt den Tankvorgang mit dem Vorsatz nicht zu zahlen, so täuscht er durch konkludentes Handeln vor, er werde auch für den Kraftstoff zahlen, so liegt ein Tankbetrug vor. Entscheidet sich der Täter jedoch erst nach Abschluss des Tankvorganges dazu, nicht zu zahlen, so liegt diese Täuschungshandlung nicht vor, und es handelt sich nicht um einen Betrug. Eine Wegnahme im Sinne eines Diebstahls scheitert jedoch auch meist, da ja mit dem Willen des Tankstellenbetreibers getankt wird. Jedoch handelt es sich immer noch, unabhängig vom Gewahrsam, um eine fremde Sache (insbesondere mit dem Hinweise „Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt der Kraftstoff Eigentum von …“), die sich der Täter sich hier rechtswidrig zueignet, und in der Regel ist in diesem Fall eine Unterschlagung gemäß § 246 Abs. 1 StGB zu bejahen.
Umettikettierungsbetrug
Betrugsart im Einzelhandel bei Selbstbedienung. Hierbei bringt der Täter in betrügerischer Absicht ein anderes Etikett mit einem geringeren Preis an einen Artikel an und täuscht den Kassierer über die Höhe des Preises. Eine Tateinheit mit Urkundenfälschung liegt zudem vor, wenn auf dem Preisetikett der Aussteller erkennbar ist.
Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer Geld- oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB). Der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs nach § 265 StGB umfasst die Tathandlung, dass eine versicherte Sache beschädigt oder zerstört wird.
Vorauszahlungsbetrug
Täuschung über die Eigenschaft als Kreditgeber oder Käufer.
Vorschussbetrug
Der Vorschussbetrug bezeichnet den Betrug (englisch scam) mittels Massen-E-Mails (früher: Fax-Massenversand). Es handelt sich um eine Unterart des in Deutschland strafbewehrten Betrugs (§ 263 StGB). Die Empfänger werden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (vgl. Social Engineering) dazu bewegt, an Schneeballsystemen teilzunehmen oder in Erwartung zugesagter Vermittlungsprovisionen gegenüber den Absendern (den Scammern) finanziell in Vorleistung zu treten. Dem Opfer wird zunächst glaubhaft gemacht, ein enormes Vermögen verdienen zu können. Auf diese Gegenleistung des Geschäfts – Geld oder Waren – wartet der Vorschussleistende vergeblich, weil eine Gegenleistung von Anfang an nicht beabsichtigt war.
Waren- und Leistungskreditbetrug
Der Täter versucht, durch arglistige Täuschung Waren oder Werksleistungen ohne Bezahlung oder auf Anzahlung oder nach Eingehen eines Leih- oder Mietverhältnisses zu erlangen. Das Mittel zum Betrug besteht hierbei in dem Zahlungsversprechen. Der Täter ist jedoch nicht willens oder in der Lage, seinen Versprechungen nachzukommen.
Warenbetrug
Warenbetrug ist ein Betrug, bei dem der Täter arglistig Ware zu liefern verspricht, sie jedoch entweder gar nicht oder in minderwertiger Qualität liefert. Die Ware stellt gewissermaßen das Mittel zum Betrug dar, während das Ziel des Betrügers die Erlangung der Zahlung ist.
Wechselbetrug
Der Wechselbetrug ist eine Tat, die beim Geldwechsel vonstattengeht. Wechselfallenschwindler betrügen beim Geldwechseln, indem sie unter Ablenkung des Wechslers durch Tricks oder mit Hilfe eines Mittäters das vorgelegte Bargeld zusammen mit dem Wechselgeld wieder an sich nehmen.
Wertersatzbetrug
Reisescheck werden berechtigt eingelöst und später als abhandengekommen gemeldet, und die Bank erstattet den Nennwert; der Inhaber „kassiert“ doppelt.
Zechbetrug
Der Zechbetrug, kommt in zwei Varianten vor. Bestellt der Täter (der Zechpreller) in einer Gaststätte Speisen oder Getränke, erklärt er dadurch konkludent, dass er sowohl bereit als auch finanziell in der Lage ist, die Rechnung zu begleichen. Tätigt er die Bestellung, ohne die Absicht zu haben, anschließend zu zahlen, täuscht er über seine Zahlungswilligkeit. Weiß er bei der Bestellung, dass er nicht in der Lage sein wird, die Rechnung zu begleichen, täuscht er über seine Zahlungsfähigkeit.
Zessionsbetrug
Als Zessionsbetrug (siehe auch: Zession) gilt die Übereignung „fauler Forderungen“ unter arglistiger Vortäuschung ihrer Sicherheit zum Zwecke der Tilgung eigener Schulden oder zur Erlangung eines Darlehens.
Zimmerfallenschwindel
Täter, die eine Auswahlsendung von Waren bestellen und den Überbringer im Zimmer einer Herberge warten lassen, um inzwischen selbst durch einen anderen Ausgang heimlich mit der Ware zu entschwinden.