Für Nichtzulassungsbeschwerden gelten strenge Voraussetzungen. Der BFH setzte die Anforderungen in einem Fall zum EStG jedoch zu hoch an, entschied das BVerfG. Eine Privatperson kann nicht vorhersehen, wie das BVerfG entscheidet.
<p>Die Packung Streichfett hat auf einmal nur noch 400 Gramm