Eine Sondersitzung braucht der Bundestag noch, um über die von Union, SPD und Grünen vereinbarten Grundgesetz-Änderungen zu beschließen. Hierfür gab das BVerfG nun endgültig grünes Licht. Der Zweite Senat lehnte sechs weitere Eilanträge ab.

Der Familiennachzug zum subsidiär schutzberechtigten Ehemann ist grundsätzlich erst nach