Bayerns Polizeiaufgabengesetz enthält eine umstrittene Generalklausel. Die ist mit der bayrischen Landesverfassung vereinbar, hat der BayVerfGH nun entschieden – allerdings nur bei einschränkender Auslegung.

Zur Aufklärung über medizinische Eingriffe muss ein mündliches Gespräch gehören,