Weil Rapper Fler sich nicht an ein Verbot einer Liedzeile hielt, musste er immer wieder Ordnungsgelder zahlen. Gegen eines erhob Fler Verfassungsbeschwerde. Doch sein Argument – das Publikum war’s – überzeugte die Verfassungsrichter nicht.

Ein nur aus Automaten bestehender Kiosk in Bonn darf vorläufig