Der Hype mag vorbei sein, der Streit um den Namen ist es nicht: Die Dubai-Schokolade von Lidl bleibt vorerst im Sortiment, auch wenn sie nicht aus Dubai kommt. Im Fall von Aldi fiel die Entscheidung anders aus.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind.