Der Generalbundesanwalt hatte Anklage gegen drei Männer der Neonazi-Kampfsportgruppe „Knockout 51“ erhoben. Die hat das OLG Jena nun grundsätzlich zugelassen. Wann und wo verhandelt wird, ist aber noch offen. Das wird der BGH entscheiden.
Darf der bayerische Verfassungsschutz die AfD beobachten? Und darf er das