Das Polizeigesetz NRW erlaubt großangelegte, verdeckte Observationen. Das geht in Ordnung, aber nur, wenn es klare Voraussetzungen dafür gibt, hat das BVerfG entschieden. Sein Gesetz muss das Bundesland nun bis Ende 2025 nachbessern.
Das OLG München hat die Anklage gegen die mutmaßliche Linksextremistin