2023 hat der Gesetzgeber im Asylrecht die sogenannte Tatsachenrevision zum BVerwG eingeführt. Die landete nun vor dem BVerfG: Dürfen Asylbewerber abgelehnt werden, bevor das BVerwG über die Bedingungen im Zielland entschieden hat?

Offene Immobilienfonds galten lange als beliebte Geldanlage. Doch nun ziehen