BVerfG zum Asylrecht: Eilentscheidung trotz Tatsachenrevision möglich

2023 hat der Gesetzgeber im Asylrecht die sogenannte Tatsachenrevision zum BVerwG eingeführt. Die landete nun vor dem BVerfG: Dürfen Asylbewerber abgelehnt werden, bevor das BVerwG über die Bedingungen im Zielland entschieden hat?

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