Coaching-Vertrag zu Kryptowährung nichtig: Online-Anbieter muss 1.500 Euro zurückzahlen

Per Fernunterricht zum Kryptoexperten werden: Klingt vielversprechend, wenn man sich den Bitcoin-Kurs anschaut. Der Schutz vor unseriösen Anbietern, die über keine Unterrichtserlaubnis verfügen, gilt auch für Unternehmer, so das LG München I.

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