Auch Wohneigentümer können Bürgergeld bekommen, sofern ihre Wohnfläche eine bestimmte Größe nicht überschreitet. Dass die vom Gesetzgeber jüngst festgelegten Grenzen großzügig, aber auch ziemlich verbindlich sind, hat das LSG entschieden.
Nach der chaotischen Sitzung im Thüringer Landtag hat der Verfassungsgerichtshof