Sahra Wagenknecht will unbedingt an der ARD-Wahlarena teilnehmen. Doch auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte sie: Das Gericht hat die Verfassungsbeschwerde des BSW nicht angenommen.

<p>Die Verbraucherzentrale hat in den vergangenen Wochen mehrere Festivalangebote überprüft


