Michael Schumacher hat eine Villa auf Mallorca. Ein Bild von dieser durfte ein Boulevard-Magazin in einem Presseartikel abdrucken, so der BGH. Ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte liege zwar vor, er sei aber nicht besonders schwerwiegend.

Mit der Antidiskriminierungsstelle versuchte erneut eine Regierungsstelle, dem Medium „Nius“