Israel sieht „eine Reihe von tatsächlichen und rechtlichen Fehlern“ und legt Beschwerde gegen die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes ein. Gleichzeitig beantragt es, die Vollstreckung der Haftbefehle auszusetzen.

Eine Sondersitzung braucht der Bundestag noch, um über die von