Es klang so schön! Der Fall von Holger R. zeigt, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich in eine Immobilie verliebt haben. Und wann es besser ist, die Reißleine zu ziehen.
<p>Eigenmächtige Preiserhöhungen, Festhalten in gekündigten Verträgen, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht: