Gilt Alarmbereitschaft als Arbeitszeit? Ja, meint das OVG in Nordrhein-Westfalen und beruft sich auf Europarecht. Zwei Feuerwehrmänner bekommen nun finanzielle Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten.
Nach einem jahrelangen Rechtsstreit verhandelt der Bundesgerichtshof über ein Grundstück