Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegenüber der Mutter mussten die beiden Kinder miterleben. Dies ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung, so das OLG Frankfurt. Der Mutter stehe das alleinige Sorgerecht zu.
Kurz nach dem Immunitäts-Urteil des Supreme Court, wurde das erste Strafverfahren