Ein Vater hatte Schwierigkeiten, seine Wut im Zaum zu halten, und sollte deshalb ein neunmonatiges Anti-Gewalt-Training absolvieren. Dass ein solches Training allerdings nicht erzwungen werden kann, stellte nun das KG Berlin klar.
Mit seiner Kündigungsschutzklage hatte der Profifußballer vor dem Arbeitsgericht Mainz