Laut LG München I durfte das Pressetelefon der „Letzten Generation“ abgehört werden, weil ein Anfangsverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung bestanden habe. Straftaten seien kein Mittel der demokratischen Diskussion, so das Gericht.
Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese