Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.
<p>Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) der Menschen in Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Teile der Wahlrechtsreform verfassungswidrig sind. Die Ampel-Fraktionen und die Union haben daraufhin beraten.
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Die Bundesanwaltschaft wirft vier mutmaßlichen Mitgliedern einer syrischen Miliz sowie