Zwangsheiraten, Misshandlungen, Arbeitsverbote: Afghanin zu sein, reicht als Asylgrund

Um afghanischen Frauen die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen, reicht die Angabe von Geschlecht und Staatsangehörigkeit, entschied der EuGH. Allein die diskriminierenden Regeln des Taliban-Regimes verletzten Frauen in ihren Menschenrechten.

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