Zalando unterliegt vorm EuG: Einstufung als „sehr große Online-Plattform“ war rechtmäßig

Wen die EU-Kommission als „sehr große Online-Plattform“ einstuft, trägt nach EU-Recht besondere Pflichten, etwa in den Bereichen Verbraucherschutz, illegale Inhalte, Risikoanalyse. Zalando wehrte sich jetzt erfolglos gegen seine Einstufung.

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