Auch nach der Entscheidung vom Freitag sind beim BVerfG weitere Klagen gegen die Sondersitzungen anhängig. Wie und wann Karlsruhe entscheiden wird, ist noch offen. Auch die nötigen Zweidrittelmehrheiten sind noch nicht ausgemacht.

Gegen den Ex-AfD-Europapolitiker Nicolaus Fest darf wegen seiner Äußerungen über