In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartencenter an Sonntagen nicht nur Pflanzen, sondern auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Der BGH hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz ist.

<p>In gut jedem vierten Fernwärmenetz sind die Heizkosten für Verbraucher:innen

