In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartencenter an Sonntagen nicht nur Pflanzen, sondern auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Der BGH hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz ist.

Trotz Ampel-Aus hat der Bundestag grünes Licht für milliardenschwere Entlastungen