In Nordrhein-Westfalen dürfen Gartencenter an Sonntagen nicht nur Pflanzen, sondern auch Weihnachtsdekoration verkaufen. Der BGH hat entschieden, dass dies kein Verstoß gegen das Ladenöffnungsgesetz ist.

Nach dem dreitägigen Treffen in Potsdam konnten die Innenminister der Länder