Drei Fanprojekt-Mitarbeiter verweigerten nach einer Pyro-Aktion im Fußballstadion die Aussage. Sie wollten ihr Vertrauensverhältnis zu den Fans schützen. Das AG Karlsruhe verurteilte die Sozialarbeiter nun zu Geldstrafen.

Wie weit reichen die Hinweispflichten für Reisebüros? Das LG Köln