Wegen anderer Auffassung zum Mietrecht: BGH erklärt dem LG Berlin II die Schonfristzahlung

Beharrlich hält das LG Berlin II an seiner Ansicht fest, dass Mieter, die ihre Mietrückstände rechtzeitig nachzahlen, auch eine ordentliche Kündigung abwenden. Der BGH sieht das anders und hebt zum dritten Mal ein solches Urteil des LG auf.

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