<p>Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Unterlassungsklage gegen die Firma erhoben. </p>

Wie viel Aufwand muss eine Behörde betreiben, um zu ermitteln,
