vzbv klagt gegen Lidl-Plus-App

<p>Nach Rechtsauffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist Lidl weder vor Abschluss des Nutzungsvertrages in der App noch in den zugehörigen Lidl-Plus-Nutzungsbedingungen ausreichend darauf hin, dass Verbraucher:innen die App-Rabatte mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Der vzbv hat daher eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht. </p>

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