Nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen bei Magdeburg setzte der frühere Landtagspräsident Gürth von der CDU in Sachsen-Anhalt einen Tweet ab – mit Folgen: Er soll nun 18.000 Euro Strafe zahlen.

Wann ist die Grenze der zulässigen Verfahrensbeschleunigung seitens des Gerichts