Eine Behörde hatte einer Frau aus Tierschutzgründen den Hund weggenommen und ein Haltungsverbot ausgesprochen. Sie ging sogar noch weiter: Auch künftige Hunde werde sie der Frau wegnehmen. Verwaltungsrechtlich geht das aber nicht, so der VGH.

Wie ein Lehrbuchfall: Eine Frau will ihren Bankberater adoptieren, um


