VGH Baden-Württemberg zur Verbotsdurchsetzung: Veterinäramt kann nur echte Tiere wegnehmen

Eine Behörde hatte einer Frau aus Tierschutzgründen den Hund weggenommen und ein Haltungsverbot ausgesprochen. Sie ging sogar noch weiter: Auch künftige Hunde werde sie der Frau wegnehmen. Verwaltungsrechtlich geht das aber nicht, so der VGH.

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