Eine Muslimin wollte mit Niqab Auto fahren. Der VGH Baden-Württemberg hält dagegen: Das Verhüllungsverbot gilt. Eine Ausnahmegenehmigung gibt’s auch nicht – entschieden wurde aber trotzdem nicht sauber genug.

<p>Telefonisch untergeschobene langfristige Verträge gehören in den Verbraucherzentralen zu den


