Eine mutmaßliche „Reichsbürgerin“, die als Lehrerin arbeitet, zweifelt die Gründung der BRD an. Ihre Bezüge werden daraufhin gekürzt. Dagegen hat sie vor dem VG Sigmaringen geklagt – ohne Erfolg.

Um Arbeiten auf Täuschungsversuche zu prüfen, dürfen Universitäten die Daten

