VG Mainz lehnt Wohngeldanspruch ab: Wer 26 Jahre ohne Abschluss studiert, studiert nicht ernsthaft

Ein Langzeitstudent scheitert mit seinem Wohngeldantrag. Nach jahrzehntelangem Studium weit jenseits der Regelstudienzeit sei der Antrag missbräuchlich, entschied das VG Mainz. Das gelte auch ohne Nachweis einer Täuschung.

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