Ein Langzeitstudent scheitert mit seinem Wohngeldantrag. Nach jahrzehntelangem Studium weit jenseits der Regelstudienzeit sei der Antrag missbräuchlich, entschied das VG Mainz. Das gelte auch ohne Nachweis einer Täuschung.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht zweifelt am amtlichen Endergebnis vom Februar


