VG Köln sieht keine Ermächtigungsgrundlage: Verfassungsschutz durfte Asylbewerber nicht befragen

Die Datenerhebung des Bundesamts für Verfassungsschutz bei einem Asylbewerber auf Malta war unzulässig. Es gab laut VG keine gesetzliche Grundlage dafür – der Mann wurde in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

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