Wie zuvor das VG Berlin hält auch das VG Karlsruhe die Einstufung Georgiens als sicheren Herkunftsstaat für nicht mit EU-Recht vereinbar. Das Gericht wendete die Regelung daher nicht an. Ab Sommer 2026 gilt eine andere Rechtslage.

Der Ukrainer Serhij K. soll einer der Drahtzieher der Nord-Stream-Anschläge


