Ein Bürgermeister aus Baden-Württemberg darf die Geschäfte nicht mehr führen, die Liegenschaften der Gemeinde für private Belange aber wieder betreten. Gegen den Mann laufen Ermittlungen wegen des Verdachts von Bestechlichkeit und Untreue.

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zum „Verbreiten“ kinderpornografischer Inhalte