VG Karlsruhe bestätigt Ruhen der Dienstgeschäfte: Bürgermeister darf nur für private Belange ins Rathaus

Ein Bürgermeister aus Baden-Württemberg darf die Geschäfte nicht mehr führen, die Liegenschaften der Gemeinde für private Belange aber wieder betreten. Gegen den Mann laufen Ermittlungen wegen des Verdachts von Bestechlichkeit und Untreue.

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