VG Gelsenkirchen zum Anspruch auf Behindertenparkplatz: Eigener Parkplatz statt geduldetes Falschparken

Unter bestimmten Voraussetzungen können schwerbehinderte Menschen einen eigenen Parkplatz vor ihrem Haus verlangen. Das gilt auch dann, wenn die Stadt zusichert, ein Falschparken nicht zu ahnden, so das VG Gelsenkirchen.

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