Nicht ausgewogen, vielfältig oder sparsam – das hält eine Klägerin vor dem VG Freiburg vom Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zahlen muss sie aber trotzdem, so das Gericht. Das Programm sei nicht „offenkundig“ mangelhaft.
Das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Warburg-Bank wurde vom