Nicht ausgewogen, vielfältig oder sparsam – das hält eine Klägerin vor dem VG Freiburg vom Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Zahlen muss sie aber trotzdem, so das Gericht. Das Programm sei nicht „offenkundig“ mangelhaft.

Der Fall sorgte bundesweit für Bestürzen: Im Mai stach ein


