Eine Polizeianwärterin trug Teile ihrer Uniform auf einer Mottoparty und ließ sich darin filmen. Das Polizeipräsidium hatte daher Zweifel an ihrer charakterlichen Eignung. Das VG Düsseldorf bestätigte nun die Entlassung der Frau aus dem Dienst.

Eine neuartige Laserbehandlung muss nicht von der Krankenkasse übernommen werden,