Eine Muslimin will beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen, obwohl das Gesetz eine Verhüllung verbietet. Für eine Ausnahmegenehmigung klagte sie vor dem VG Berlin. Dieses gewichtete die Religionsfreiheit aber nicht so hoch wie die Frau.

Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten strenge Regeln. Die Drogeriemarktkette