Keine Arbeit mit Minderjährigen und auch kein Nutzen für die Erstellung von Lehrplänen: Das VG findet, dass das Anbieten von Cocktailkursen keinen Mehrwert für die Arbeit als Lehrer bringt. Entsprechend gibt es auch keine höhere Besoldung.

Bei Straftaten mit politischem Hintergrund gibt es eine alarmierende Entwicklung.