VG Aachen zu angehendem Realschullehrer: Cocktailkurse rechtfertigen keine höhere Besoldung

Keine Arbeit mit Minderjährigen und auch kein Nutzen für die Erstellung von Lehrplänen: Das VG findet, dass das Anbieten von Cocktailkursen keinen Mehrwert für die Arbeit als Lehrer bringt. Entsprechend gibt es auch keine höhere Besoldung.

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