Eine knallbunte Skulptur auf einem Friedhof sorgte für Aufsehen. Sie muss weg, weil sie gegen die Friedhofssatzung verstoße und den Ort entwürdige, so der VGH Baden-Württemberg. Ästhetische und religiöse Freiheit stießen hier an ihre Grenzen.
<p>„Ohne Kinderarbeit“, „superfair“ oder „soziale Bedingungen verbessert“ – auf Verpackungen