Vor knapp drei Jahren musste Schröder sein staatlich finanziertes Büro im Bundestag aufgeben. Er will es zurück und klagt deswegen vor den Verwaltungsgerichten. Nun entschied das BVerwG: Die hätten schon gar nicht darüber entscheiden dürfen.

Ein Unternehmen wirbt für sich mit einer durchschnittlichen Sternebewertung. Dagegen