Allein die juristische Ausbildung reicht nicht: Ein Sozialrichter klagte sich in eigener Sache bis zum Bundesfinanzhof, aber durfte sich dort nicht selbst vertreten. Richter stehen nämlich nicht in der Liste der Prozessbevollmächtigten.

Wenn’s um die Vaterschaft geht, geht’s auch um die Frage:

