Dass Investitionsabkommen zwischen EU-Staaten und Schiedsklauseln unwirksam sind, passt dem Versicherer Achmea nicht. Die Gründe aber hätte das Unternehmen deutlicher machen müssen. So verwarf das BVerfG entsprechende Verfassungsbeschwerden.

Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei