Dass Investitionsabkommen zwischen EU-Staaten und Schiedsklauseln unwirksam sind, passt dem Versicherer Achmea nicht. Die Gründe aber hätte das Unternehmen deutlicher machen müssen. So verwarf das BVerfG entsprechende Verfassungsbeschwerden.
Neugebaute Heizanlagen müssen zum Großteil mit erneuerbarer Energie betrieben werden.